Die kurze Antwort: Escort ist nicht pauschal strafbar
Ein bezahltes Dinner, eine Reise- oder Veranstaltungsbegleitung ohne sexuelle Handlung ist zunächst eine vertraglich vereinbarte persönliche Dienstleistung. Der Begriff Escort entscheidet rechtlich nicht über die Einordnung; maßgeblich ist, was tatsächlich angeboten und durchgeführt wird.
Wenn eine sexuelle Handlung gegen Entgelt Teil der Vereinbarung ist, handelt es sich nach § 2 Prostituiertenschutzgesetz um eine sexuelle Dienstleistung. Auch diese ist in Deutschland nicht generell verboten, unterliegt aber dem Prostituiertenschutzgesetz, dem Strafrecht sowie örtlichen Vorgaben.
Welche Pflichten bei sexuellen Dienstleistungen gelten
Wer sexuelle Dienstleistungen erbringen will, muss die Tätigkeit nach § 3 ProstSchG vor der Aufnahme persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt sowohl für selbständige Tätigkeit als auch für Beschäftigung. Welche Behörde zuständig ist und wo die Bescheinigung räumlich gilt, kann von landesrechtlichen Regelungen abhängen.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt nach § 12 ProstSchG grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis. Das Gesetz erfasst unter anderem Prostitutionsstätten, Veranstaltungen, Fahrzeuge und die Vermittlung sexueller Dienstleistungen durch andere Personen. Ob im Einzelfall nur eine eigene selbständige Tätigkeit oder ein erlaubnispflichtiger Betrieb vorliegt, sollte mit der zuständigen Behörde oder einer spezialisierten Rechtsberatung geklärt werden.
Wo klare strafrechtliche Grenzen verlaufen
Freiwilligkeit ist nicht verhandelbar. Zwangsprostitution, Menschenhandel, Gewalt, Drohung und die Ausnutzung einer Zwangslage sind Straftaten. Auch Ausbeutung und Zuhälterei werden durch die §§ 180a und 181a StGB erfasst. Eine Zahlung oder frühere Zustimmung nimmt niemandem das Recht, eine Handlung abzulehnen oder abzubrechen.
Minderjährige gehören nicht in dieses Angebot. MR PRIVÉ richtet sich ausschließlich an volljährige Kundinnen; zugleich darf eine Person, die sexuelle Dienstleistungen erbringt, nicht minderjährig sein. Bei Zweifeln an Volljährigkeit, Freiwilligkeit oder Unabhängigkeit darf kein Termin stattfinden.
Ort, Werbung und Schutzregeln beachten
Länder und Kommunen können die Ausübung an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten beschränken. Wer einem entsprechenden Verbot beharrlich zuwiderhandelt, kann sich nach § 184f StGB strafbar machen. Hotelregeln, Hausrecht und örtliche Sperrgebietsverordnungen sind zusätzlich zu beachten.
§ 32 ProstSchG enthält eine Kondompflicht für Geschlechtsverkehr und Grenzen für Werbung. Verboten ist insbesondere Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom; außerdem darf Werbung Jugendschutz und andere schutzbedürftige Rechtsgüter nicht konkret beeinträchtigen. Diskrete Formulierungen heben diese Verbote nicht auf.
Was Kundinnen vor einer Buchung prüfen sollten
Seriös sind direkte Kommunikation, eine nachvollziehbare Identität, klare Angaben zu Anbieter und Rechnung, ein persönliches Vorgespräch sowie schriftlich bestätigte Konditionen. Anlass, Ort, Dauer, Honorar, Anreise, gewünschte Nähe und absolute Grenzen sollten vor dem Termin besprochen sein.
Dieser Überblick beschreibt die bundesrechtlichen Grundlagen in Deutschland mit Stand 7. September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Tätigkeit, Vermittlung, Werbung oder einen bestimmten Veranstaltungsort sind die zuständige Behörde und eine fachkundige Rechtsberatung die richtigen Ansprechpartner.